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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 12/2023

 

Hospitality Development Service GmbH & Co. KG

Schleißheimer Straße 93 B

85748 Garching

Telefon +49 89 5529490-0

Fax +49 89 5529490-29

 

Ansprechpartner: Herr Thomas Junge

E-Mail: info@kaspaces.com

 

I. Allgemeine Regelungen

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1. Geltungsbereich

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1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der Hospitality Development Service GmbH & Co. KG (im Weiteren: HDS) und ihren Kunden über Vertragsleistungen der HDS.

 

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

2. Vertragsschluss / Vertragspartner

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2.1. Der Vertrag mit HDS kommt nach allgemeinen Regeln des Zivilrechts zustande.

 

2.2. Vertragspartner der HDS wird jeweils das im Vertrag benannte Unternehmen (Bauherr, Austeller oder Auftraggeber usw.). Der Vertragspartner haftet auch im Falle eines Vertragsschlusses oder einer Bestellung für Dritte (z.B. als Vermittler) gesamtschuldnerisch mit diesem für sämtliche Vertragsverpflichtungen gegenüber HDS.

 

3. Haftung der HDS

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3.1. Die HDS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.

 

3.2. Soweit die HDS ausdrücklich bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie übernommen hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

3.3. Die HDS haftet darüber hinaus für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

 

3.4. Eine weitergehende Haftung der HDS ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.

 

3.5. Soweit die Haftung der HDS durch obenstehende Regelungen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

4. Haftung des Kunden / Haftungsfreistellung

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4.1. Im Falle einer durch den Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung eines Vertragsverhältnisses haftet der Kunde HDS gegenüber für den Ausfall der Vertragsentgelte oder sonstiger Leistungen sowie aller weiteren Schäden, die HDS durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehen.

 

4.2. Der Kunde stellt die HDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm verursachten Verletzung von Rechtspositionen Dritter gegenüber der HDS geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere auch, jedoch nicht abschließend die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Marken-, Design-, Patent- und Wettbewerbsrecht), die Verletzung von Urheberrechten sowie die Verletzung von Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten, soweit letztere im Verantwortungsbereich des Kunden liegen. Die Haftungsfreistellung beinhaltet auch etwaige Kosten einer außergerichtlichen Rechtsverteidigung der HDS durch einen Rechtsanwalt.

 

4.3. Im Übrigen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

5. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

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5.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen der HDS sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen netto vom Kunden auszugleichen.

 

5.2. Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die HDS ist berechtigt, für jede Mahnung des Kunden Mahnkosten i.H.v. 7,50 EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch die HDS bleibt unbenommen.

 

5.3. Die Aufrechnung mit Forderungen der HDS ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.

 

5.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine etwaigen Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie die Ansprüche der HDS ergeben.

 

6. Nutzung Marken / Firmenlogo / Geschäftskennzeichen

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Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stimmen die Parteien wechselseitig der Verwendung des grafischen Geschäftskennzeichens (Firmenlogo) und/oder der Geschäftsbezeichnung im Rahmen von Marketingmaßnahmen bzw. die Benennung als Referenz durch die jeweils andere Vertragspartei zu. Sollten einer solchen Verwendung Rechte Dritter entgegenstehen, sind die Parteien jeweils verpflichtet, die andere Vertragspartei bei Vertragsunterzeichnung ausdrücklich hierauf hinzuweisen bzw. auf eine entsprechende individualvertragliche Regelung hinzuwirken.

 

7. Geheimhaltung

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Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen und Daten, die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit HDS über die HDS bekannt geworden sind, sowie Inhalte der getroffenen vertraglichen Regelungen mit der HDS vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Keine Dritten in diesem Sinne sind Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Erfüllungsgehilfen und ggfs. Subunternehmer des Kunden, soweit diese vom Kunden auf Vertraulichkeit verpflichtet worden sind und für Ihre Tätigkeit Zugang zu den Informationen und/oder Daten aus dem Vertragsverhältnis mit HDS benötigen.

 

8. Hausordnung

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Neben den vertraglichen Vereinbarungen haben Vertragspartner der HDS zwingend die Hausordnung der HDS zu beachten, diese befindet sich als Aushang im Eingangsbereich von HDS.

 

9. Sonstiges / Gerichtsstand

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9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder auf deren Basis geschlossene Verträge ganz oder teilweise nicht rechtwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. Es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

 

9.2. Dieser Vertrag sowie sämtliche sich draus ergebenden Rechtsfragen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der HDS in 85748 Garching.

II. Überlassung – Location für Tagungen, Seminare, Workshops und Events (Veranstaltungen)

Für die kurzzeitige Überlassung von Räumlichkeiten für einzelne Veranstaltungen durch die HDS gelten neben den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB (Abschnitt I.) die nachfolgenden Regelungen.

 

1. Leistungen / Preise / Zahlungen

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1.1. Soweit nichts anderes individualvertraglich vereinbart worden ist, stellt die HDS dem Kunden die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten in der ihm zuvor zur Besichtigung zugänglich gemachten Form und Einrichtung zur Verfügung. Etwaige Änderungen an den Räumlichkeiten oder den dortigen Installationen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch die HDS erfolgen.

 

1.2. Liegt zwischen dem Vertragsschluss und dem Datum dem geplanten Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten, ist HDS berechtigt, den vereinbarten Preis um bis zu 10% zu erhöhen. Der Kunde wird von HDS umgehend von einer notwendigen Preisanpassung informiert. Sollte der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein bzw. zwischen den Parteien keine Einigung über die Preisanpassung erzielt werden könne, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, welches er innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung ausüben kann.

 

2. Teilnahmebedingungen

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Für sämtliche Tagungen, Seminare, Workshops und Events der HDS gelten neben den vertraglichen Vereinbarungen die Teilnahmebedingungen von HDS, welche auf der Website https://kaspaces.com/downloads einsehbar sind.

 

3. Stornobedingungen und –kosten

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Siehe Teilnahmebedingungen.

 

4. Informationspflichten des Kunden / Sicherheitsbestimmungen

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4.1. Der Kunde ist verpflichtet, HDS vor Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß über Art und Umfang der von ihm geplanten Veranstaltung zu informieren. Insbesondere ist HDS darüber zu informieren, ob bzw. für welche politische und/oder weltanschauliche Vereinigung die geplante Veranstaltung durchgeführt wird. Verschweigt der Kunde entsprechende Informationen oder macht insoweit falsche Angaben, ist HDS berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden entstehen in diesem Fall keinerlei Regressansprüche.

 

4.2. Sämtliche sicherheitsrelevanten Vorgänge, die der Kunde im Rahmen seiner Veranstaltung plant, sind spätestens bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum schriftlich gegenüber HDS anzukündigen und abzustimmen. HDS ist berechtigt, einzelne Vorgänge wegen begründeter Sicherheitsbedenken zu untersagen. Dem Kunden entsteht hieraus kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

4.3. Jegliches offene Feuer, die Verwendung von Wunderkerzen und/oder Feuerwerk o.ä. ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der HDS im Gebäude oder auf dem Gelände der HDS wegen Brandgefahr verboten.

 

4.4. Soweit für die Veranstaltung des Kunden behördliche Genehmigungen und/oder die Stellung von Sicherheits- und/oder Sanitätspersonal erforderlich ist, organisiert der Kunde diese selbst, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. HDS ist über Art und Umfang der entsprechenden Maßnahmen und Genehmigungen spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich zu informieren.

 

5. Speisen und Getränke

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Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde nicht befugt, im Rahmen seiner Veranstaltung eigene Speisen und/oder Getränke oder Speisen und/oder Getränke eines Drittanbieters in den Räumlichkeiten von HDS zum Verzehr zu stellen.

 

6. Haftung des Auftraggebers

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6.1 Die Räumlichkeiten sind vom Auftraggeber pfleglich zu behandeln.

 

6.2 Vor Aufstellung schwergewichtiger Geräte (Maschinen, Whirlpools, Geldschränke etc.) hat sich der Auftraggeber über die Zulässigkeit der Belastung der Geschossdecken bei der HDS zu erkundigen. Die zulässige Belastung darf nicht überschritten werden. Wird sie doch überschritten, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden und ist verpflichtet, der HDS von etwa deswegen bestehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

6.3 Für jede Beschädigung innerhalb der gesamten zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten haftet der Auftraggeber, soweit diese von ihm oder seinen Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern, Untermietern, Lieferanten, Besuchern und/oder Handwerkern verursacht werden und zu vertreten sind.

 

6.4 Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen an Grundstück und/oder Gebäude außerhalb der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, die von dem Auftraggeber, seinen Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern, Untermietern, Lieferanten, Besuchern oder Handwerkern verursacht und zu vertreten sind, sind vom Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich zu beseitigen.

 

7. Musikdarbietungen / GEMA

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Soweit der Kunde im Rahmen seiner Veranstaltung die Darbietung von Musik plant, ist er eigenverantwortlich zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verpflichtet. Der Kunde haftet gegenüber der GEMA als „Veranstalter“ und stellt die HDS von sämtlichen Ansprüchen der GEMA oder der ausführenden Künstler, die wegen einer etwaigen Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz- und/oder sonstigen Verwertungsrechten gegen die HDS geltend gemacht werden frei. Diese Haftungsfreistellung umfasst auch die Kosten einer etwaig notwendigen außergerichtlichen Rechtsverteidigung durch einem von der HDS beauftragten Rechtsanwalt.

 

8. Konkurrenzschutz

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Die HDS gewährleistet innerhalb der Räumlichkeiten von HDS keinen Konkurrenzschutz, soweit nicht etwas anderes im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

 

9. Namens-/Firmenschilder und Außenreklame

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9.1. Die Verantwortung und die Kosten für bzw. von Namens- und Firmenschildern und deren Anbringen, Änderung und Beseitigung trägt der Auftraggeber.

 

9.2. Dem Auftraggeber ist es untersagt, an der Außenfront des Gebäudes Leuchtreklame sowie Schaukästen und/oder Warenautomaten oder Ähnliches anzubringen.

 

10. Bauliche Veränderungen durch den Auftraggeber

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Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind bauliche Veränderungen durch den Auftraggeber strengstens untersagt.

 

11. Betreten der Musterzimmer

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Das Betreten der Musterzimmer ist nur nach Rücksprache und expliziter Freigabe mit bzw. durch HDS bzw. dessen Beauftragten gestattet.

 

12. Untervermietung

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Die Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.

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